Viele Reisende möchten vielleicht einen Mietwagen benutzen, um die japanische Landschaft zu erkunden.
Zunächst brauchen Sie einen Führerschein, aber nicht jeder internationale Führerschein ist in Japan gültig. Es gibt mehrere Arten von internationalen Führerscheinen. Der in Japan gültige ist ein internationaler Führerschein auf der Grundlage des Übereinkommens über den Straßenverkehr.
Österreich stellt zum Beispiel einen internationalen Führerschein nach Genfer Vorbild aus, mit dem man in Japan fahren darf. Aber Serbien und Bulgarien wiederum stellen sie nicht aus, so dass Menschen aus diesen Ländern in Japan nicht fahren dürfen.
Es gibt noch ein weiteres, einzigartiges Experiment.
Führerscheininhaber aus Ländern, deren Führerscheinsystem als gleichwertig mit dem japanischen anerkannt ist, haben in Japan einen gültigen Führerschein.
Das bedeutet, dass man in Japan mit dem Führerschein fahren kann, den man normalerweise in seinem Heimatland benutzt.
Diese Länder sind die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, das Königreich Belgien, das Fürstentum Monaco und Taiwan.
Allerdings ist eine japanische Übersetzung dieses Führerscheins erforderlich, die von einem japanischen Beamten ausgestellt wird.
Das Original dieses Dokuments muss mitgeführt werden, Kopien sind ungültig.
Natürlich muss auch der Originalführerschein des Heimatlandes mitgeführt werden.
Mein kleines Reisebüro kann bei der Beschaffung von Übersetzungsunterlagen für den Führerschein helfen.
Ich kann auch Mietwagen arrangieren und je nach Saison, in der sie verfügbar sind, Angebote vorschlagen.